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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie jeweils unter https://www.so.ch, und die des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Urnenöffnungszeiten: 

Sonntag 10:00 – 12:00

 

Briefliche Stimmabgabe:

Das Zustellcouvert muss spätestens am letzten Samstag vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei (Briefkasten) bis 20.00 Uhr eingetroffen sein.

Urnenstandort

Gemeindehaus Meltingen

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert so in das Antwortkuvert, dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert frankiert per Post schicken oder es während den Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:
  • ein anderes, als das offizielle Antwortkuvert, verwendet wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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